Wichtig für den Urlaub: Verkehrsregeln und Bußgelder in Italien




Diese Verkehrsregeln in Italien sollten Sie vor der Reise kennen, um Strafen zu vermeiden.





von Florian König, maut1.de - 15. Mai 2024

Italien ist für viele Reisende ein beliebtes Reiseziel, vor allem in den Sommermonaten aber auch im Winter für Wintersportler. Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zu den Auto Verkehrsregeln, Strafen und Bußgeldern für Sie zusammengestellt.

Informationen zur Maut in Italien

  • Autobahn-Maut: Wird anhand der jeweils mit dem Auto zurückgelegten Strecke berechnet und ist an den Mautstationen auf den Autobahnen zu bezahlen (in bar, mit Kreditkarte oder komfortabel per Mautbox). 
  • Vignette: In Italien gibt es keine Auto Vignette, da die Maut Streckenbezogen ermittelt wird. • Schnellstraßen: Diese können mautfrei befahren werden. 
  • Verkehrsbeschränkte Zonen (ZTL): Die Zufahrt zu diesen Zonen für Autos ist in vielen Städten wie z.B. Mailand, Palermo und Bologna mit Kosten verbunden. 
  • Gebühren für Tunnel: Für den Munt-la-Schera Straßentunnel, den Große St. Bernhard Straßentunnel (beide Schweiz-Italien) sowie den Frejus-Straßentunnel und den Mont-Blanc-Straßentunnel (beide Frankreich-Italien) fallen separate Gebühren für Fahrzeuge an. 
  • Falsche Spur an der Mautstation: Das Wenden, Rückwärtsfahren oder Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten. Bei Wahl der falschen Spur sollte die Taste "Help" oder "Richiesta di Interveniento" oder "Assistenza" gedrückt werden.
Alle wichtigen Informationen zu den Mautgebühren in Italien haben wir auf unserer Seite "Mautgebühren Italien" zusammengestellt.

Erlaubte Höchstgeschwindigkeiten in Italien

Innerorts Außerorts Schnellstraßen Autobahn
Motorrad 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
PKW 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
PKW mit Anhänger 50 km/h 70 km/h 70 km/h 80 km/h
Wohnmobil bis 3,5 t 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Wohnmobil über 3,5 t bis 7,5 t 50 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h


Bitte beachten Sie, dass in der Nacht zwischen 22 Uhr und 7 Uhr Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit höheren Bußgeldern bestraft werden als am Tag. 

Hinweis für Fahranfänger: Wer den Führerschein noch weniger als drei Jahre besitzt darf in Italien auf der Autobahn mit Fahrzeugen höchstens 100 km/h fahren, sonst wäre bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig.

Promillegrenze in Italien

In Italien gilt, wie in den meisten europäischen Ländern, eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Autofahrer. Für Fahranfänger (Führerschein noch keine drei Jahre im Besitz), sowie für alle Berufskraftfahrer und alle Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt ein absolutes Alkoholverbot

Für Verstöße gegen die Promillegrenze werden diese Bußgelder fällig: 

  • 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgelder zwischen 531,- und 2.125,- Euro, Führerscheinentzug zwischen drei und sechs Monate 
  • 0,8 bis 1,5 Promille: Bußgelder zwischen 800,- und 3.200,- Euro, Haftstrafen von bis zu 6 Monaten, Führerscheinentzug für bis zu 1 Jahr 
  • Ab 1,5 Promille: Bußgelder zwischen 1.500,- und 6.000,- Euro, Haftstrafen von 6 bis 12 Monaten, Führerscheinentzug für bis zu 12 Monate 

Auch hier gilt, dass sich die anfallenden Geldbußen in der Nacht zwischen 22 Uhr und 7 Uhr erhöhen, bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss verdoppeln sich die Strafen sogar.

maut1.de Blog - Alkohol am Steuer

Verkehrsregeln rund ums Parken

Auch beim Parken Ihres Fahrzeugs sollten Sie in Italien aufpassen, zur Orientierung dienen Farbmarkierungen an den Bordsteinkanten. So bezeichnen weiße Markierungen einen kostenlosen Parkplatz, blaue Markierungen weisen auf gebührenpflichtige Parkplätze hin und grün markierte Flächen können Werktags zwischen 8:00 und 9:30 Uhr sowie zwischen 14:30 und 16:00 genutzt werden. 

Gänzlich zum Auto Parken gemieden werden sollten gelb bzw. schwarz-gelb markierte Flächen, erste bedeuten ein Parkverbot und sollen für Busse und Taxis freibleiben, letztere bezeichnen sogar ein absolutes Parkverbot. Rosa kennzeichnet extra Parkflächen für Schwangere und Mütter mit Kleinkindern.

Handynutzung während der Fahrt

Aktuell wird für die unerlaubte Nutzung eines Handys am Steuer eines Fahrzeugs ein Bußgeld und ein Fahrverbot fällig. Künftig soll dies noch einmal verschärft werden: ein aktueller Gesetzesentwurf sieht ein Fahrverbot von 15 Tagen bis zu zwei Monaten sowie eine Geldstrafe von bis zu 1.697,- Euro vor.

Wer innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Verstoß gegen das Handyverbot beim Fahren erneut erwischt wird, dem drohen Geldstrafen bis zu 2.588,- Euro sowie ein Führerscheinentzug für eine Dauer bis zu 3 Monaten!

maut1.de Blog - Führerschein mit Prüfungsbogen

Weitere Verkehrsregeln in Italien

Die Italiener sind für ihr Temperament, u.a. auch im Straßenverkehr, berühmt. Vielleicht gibt es aus diesem Grund in manchen Ortschaften Schilder mit der Aufschrift „Zona di silencio“ was ein striktes Hupverbot bedeutet. 

In Italien muss mit dem Auto auch tagsüber mit Licht gefahren werden, entweder mit Abblendlicht, um die anderen Fahrer nicht zu blenden, oder mit den mittlerweile weit verbreiteten Tagfahrleuchten. 

Für die Bereifung von Fahrzeugen gelten in Italien bestimmte Richtlinien (die sich teilweise von Region zu Region unterscheiden können): 

  • In Südtirol und der Brennerautobahn besteht vom 15. November bis 15. April eine sogenannte Winterausrüstungspflicht, unabhängig von winterlichen Verhältnissen. Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgerüstet sein oder es sind Schneeketten mitzuführen. 
  • Während der Sommermonate darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert z.B. H = 210 km/h entspricht. 

Sofern Schulbusse den Warnblinker aktiviert haben, dürfen sie in Italien nicht überholt werden, dies gilt auch, wenn Busse an einer Haltestelle stoppen. 

Für die Urlaubsplanung sollten Sie auch berücksichtigen, wo das gebuchte Hotel sich genau befindet. In vielen Orten gibt es Zonen, die für den gewöhnlichen Verkehr gesperrt sind, was die Anreise verkompliziert. 

Auf allen Bergstraßen haben grundsätzlich die bergwärts fahrenden Fahrzeuge Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Linienbusse haben immer Vorfahrt. 

Die Nutzung von Radarwarngeräten im Auto ist in Italien verboten. Bei einer Nichtbeachtung und Kontrolle drohen Bußgelder und die Beschlagnahme des Gerätes. 

In Italien besteht ein striktes Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. In allen Pkw, die auf italienischen Straßen unterwegs sind, sind ein Warndreieck sowie Warnwesten für alle Insassen mitzuführen. 

Weiters ist es in Italien verboten, den Motor bei stehendem Auto laufen zu lassen, um z.B. die Klimaanlage des Fahrzeugs in Betrieb zu halten oder im Winter den Motor warmlaufen zu lassen. Bußgelder von € 200,- bis ca. € 400,- sind möglich.

maut1.de Blog - Polizeikontrolle aus Polizeiauto

Sind Strafzettel aus Italien auch in Deutschland gültig?

Falls Sie doch einmal gegen die aufgeführten Verkehrsregeln in Italien verstoßen haben und Sie einen Strafzettel erhalten, sollten Sie diesen entweder gleich vor Ort bezahlen oder spätestens dann nach dem Urlaub zu Hause begleichen. 

Wichtig zu wissen: Bußgelder aus dem europäischen Ausland können mittlerweile auch im Heimatland des Reisenden, also auch in Deutschland, vollstreckt werden. Dies gilt in der Regel ab Bußgeldern von 70, -Euro aufwärts.

Auch vermeintlich längst verjährte Mautgebühren aus Italien, die per Post von der Nivi SpA aus Italien angemahnt werden, verjähren ersten nach 10 Jahren! In dem Blogartikel "Ersatzmauten und Strafzahlungen nach der Italien-Reise" sind alle nötigen Informationen zu den nachträglich geforderten Ersatzmauten für Sie aufbereitet.

Bildnachweise : Headerbild : @ telepass / Telepass SpA & Mautstation @ telepass / Telepass SpA & Alkohol am Steuer @ weyo / adobe.stock.com & Führerschein @ Joachim B. Albers / adobe.stock.com & Polizeikontrolle @ Rüdiger Kottmann / adobe.stock.com
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