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Drakonische Strafen für Raser seit 1. März 2024 in Österreich




Bußgelder bis 7.500 Euro und Beschlagnahme des Autos sind möglich





von Florian König, maut1.de - 14. März 2024

Leider gibt es immer wieder Autofahrer, die ein Tempolimit im Ort, auf Landstraße oder Autobahn kaum interessiert und, die dann auch gerne mal deutlich schneller fahren als erlaubt. In Dänemark hat man solchen Extrem-Rasern mit dem „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz schon vor längerer Zeit den Kampf angesagt. Autos können dort bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen beschlagnahmt und anschließend versteigert werden. 

Auch in unserem bei Reisenden beliebten Nachbarland Österreich gelten seit dem 1. März 2024 schärfere Regeln für alle Autofahrer, die Tempolimits ignorieren. Bei extremen Verstößen gegen Tempolimits kann ab sofort das Fahrzeug auch beschlagnahmt oder sogar enteignet werden. Bereits in den ersten Tagen nach der Neuregelung wurden wegen deutlicher Verstöße in Wien, Tirol und Kärnten zahlreiche Fahrzeuge konfisziert.

Verlust des Autos bei mehr als 80 km/h über erlaubter Höchstgeschwindigkeit

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerhalb von Orten und von mehr als 90 km/h außerhalb von Orten kann ab jetzt das Fahrzeug beschlagnahmt und im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar versteigert werden.

Liegt darüber hinaus noch eine einschlägige Vorstrafe vor, wie z.B. durch die erfolgte Teilnahme an illegalen Autorennen, sind die Beschlagnahmung und anschließende Enteignung des Fahrzeugs auch schon bei einer Überschreitung von nur mehr als 60 km/h innerhalb von Orten und 70 km/h außerhalb von Orten möglich.

Falls der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B. bei Leasing-, Dienst- oder Mietfahrzeugen), kann das Fahrzeug an Ort und Stelle trotzdem vorläufig für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen beschlagnahmt werden, allerdings ohne Freigabe zu einer Versteigerung. Stattdessen wird gegen den Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug erteilt, was entsprechend dann auch im Führerschein bzw. Führerscheinregister eingetragen wird.

Strafen gelten auch für alle Autofahrer aus Deutschland

Wichtig: Diese verschärften Maßnahmen gelten ab sofort auch für alle ausländischen Autofahrer und somit natürlich auch für Deutsche. Erst im Jahr 2021 wurden in Österreich mit dem sogenannten „Raserpaket“ die Strafen für zu schnelles Fahren deutlich erhöht – seitdem können im Extremfall bis zu 5.000 Euro Bußgeld für Tempoverstöße fällig werden. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h muss mit einer Strafe in Höhe von mindestens 150 Euro Strafe gerechnet werden.

Bußgelder fürs Rasen werden erhöht

Seit 1. März 2024 sind auch die Geldbußen für Überschreitungen innerhalb von Orten um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerhalb von Orten stark angehoben worden. Bis maximal 7.500 Euro statt wie bisher 5.000 Euro können jetzt als Bußgeld für Raser fällig werden. Die maximale Höhe von 7.500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schwerwiegenden Fällen wie etwa illegalen Autorennen oder bei uneinsichtigen Wiederholungstätern zu befürchten. Das gilt natürlich auch für alle ausländischen Autofahrer.

Wer in Österreich bei Verstößen gegen die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten erwischt wird, sollte am besten umgehend bezahlen. Und, Bußgelder ab einer Höhe von 25,- Euro können mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren auch in Deutschland vollstreckt werden.

Der Führerschein kann jetzt für längere Zeit entzogen werden

Bei allen Überschreitungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerhalb von Orten und von mehr als 50 km/h außerhalb von Orten kann der Führerschein seit 2021 für eine Mindestdauer von vier Wochen einbehalten werden.

Wichtig zu wissen: Die Maßnahme „Führerscheinentzug“ hat für deutsche Autofahrer in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich nicht aber in Deutschland.

Kein Pardon für Teilnehmer an illegalen Wettrennen

Schon 2021 hat Österreich den Straftatbestand "illegale Wettrennen" eingeführt: Wer an solchen Rennen teilnimmt, muss mit einem Entzug des Führerscheins von mindestens sechs Monaten rechnen und das Fahrzeug kann ebenfalls konfisziert werden. Anschließend sind für die Wiedererlangung des Führerscheins verkehrspsychologische Überprüfungen für Teilnehmer an derartigen, illegalen Wettrennen verpflichtend.

maut1.de Blog - Raserbild mit verzerrter Straßensicht

Autos beschlagnahmen: Rechtliche Lage in Deutschland

Auch in Deutschland kann Teilnehmern von illegalen Autorennen das Auto entzogen werden. Das gilt auch für sogenannte Einzelraser, wenn sie den Tatbestand des "Rennens gegen sich selbst" erfüllen.

Auch Fahrzeuge, die für derartige Rennen verwendet werden, jedoch nicht dem Raser gehören, können im Einzelfall eingezogen werden. Wird in Deutschland ein Auto eingezogen, dann wird es Eigentum des Staates und wird in der Regel dann öffentlich versteigert.

Es gibt rechtliche Bedenken gegen neue Regelungen

Zur neuen Verschärfung in Österreich gibt es allerdings auch Bedenken von rechtlicher Seite: Einerseits gibt es bislang keine Studien, die sich mit dem Thema „Erfolgreiche Abschreckung von Rasern durch härtere Strafen“ beschäftigt haben, andererseits sollten laut Juristen „derart drastische Eingriffe in das Eigentumsrecht des Einzelnen besser von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“.

Zudem wäre es für die allgemeine Verkehrssicherheit bedauerlich, wenn das neue Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Gerichtsentscheidung aufgrund von Mängeln oder Verfassungswidrigkeit gleich wieder komplett gekippt werden würde.

Bildnachweise : Headerbild: @ Rüdiger Kottmann / adobe.stock.com & Bild Polizei-Kontrolle @ Brigitte / adobe.stock.com  & Bild Stadtraser @ Szymon / adobe.stock.com
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