Verkehrsregeln in Frankreich: Was Sie beachten müssen




Tipps für einen entspannten Frankreich-Urlaub mit dem Auto ohne Strafzettel.





von Florian König, maut1.de - 22. Mai 2024

Frankreich ist als direktes Nachbarland von Deutschland ein beliebtes Reiseziel, so dass sich viele Deutsche entscheiden, mit dem eigenen Fahrzeug anzureisen. Neben den südfranzösischen Küstenorten und den zahlreichen Skigebieten zieht auch die Metropole Paris jedes Jahr Millionen von Besuchern an. 

Damit Ihr Urlaub in Frankreich stressfrei verläuft und keine Strafzettel per Post kommen, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich.

Informationen zur Maut in Frankreich

  • Das französische Autobahnnetz wird von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben (z.B. APRR im Osten, SANEF im Norden oder ASF im Süden) und ist Mautgebührenpflichtig. Die Abrechnung der angefallenen Mautkosten können Sie komfortabel mit einer Mautbox erledigen.
  • Ausgenommen von der Maut sind Teile der Stadtautobahnen in/um Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sowie manche Teil- und Zubringerstrecken.
  • Auf einigen Autobahnen wie der A79 (künftig auch A13 und A14 sowie A69 und A40) wird die Maut elektronisch über eine Kennzeichenerfassung im sogenannten FreeFlow-System erhoben.
  • Die Gebührenpflichtigen Autobahnen (A) sind blau, die Gebührenfreien Nationalstraßen (N) grün bzw. Départementstraßen (D) weiß beschildert.
  • Für die Einfahrt in Umweltzonen, z.B. in Paris, ist eine kostenpflichtige Umweltplakette „Crit´Air“ (certificat qualité de l'air) erforderlich.
Alle wichtigen Informationen zu den Mautgebühren in Frankreich können Sie auf unserer Seite "Mautgebühren Frankreich" nachlesen.

Begrenzungen der Geschwindigkeit in Frankreich

Innerorts Außerorts Schnellstraßen Autobahn
Motorrad 50 km/h 80 km/h 110 km/h 130 km/h
PKW 50 km/h 80
km/h
110 km/h 130 km/h
PKW mit Anhänger 50 km/h 80
km/h
110 km/h 130 km/h
Wohnmobil bis 3,5 t 50 km/h 80
km/h
110 km/h 130 km/h
Wohnmobil über 3,5 t bis 7,5 t 50 km/h 80
km/h
100 km/h 110 km/h


Bereits seit dem 01. Juli 2018 gilt in Frankreich Tempo 80 auf Landstraßen. 

Für Fahranfänger gelten Sonderregelungen: Sie müssen sich die ersten drei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis an eine Begrenzung auf 110 km/h auf der Autobahn und auf 100 km/h auf ausgebauten Schnellstraßen halten. 

Bei Regen und schlechtem Wetter gelten diese Tempo-Reduzierungen für alle Reisenden! 

Wer in Frankreich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.500,- Euro rechnen.

Blitzer und Warn-Apps in Frankreich

Die Blitzgeräte für den Verkehr in Frankreich sind zahlreich und gefühlt überall: versteckt in Mülltonen, Lampen oder Hausecken. Schwarz-graue runde Säulen (mittlerweile auch in Deutschland im Einsatz) können rundum blitzen und auch Motorradfahrer erfassen. 

Seit 2013 nutzt die französische Gendarmerie Zivilfahrzeuge, die in der vorderen Stoßstange unsichtbar einen Infrarotblitz eingebaut haben, die Radarantenne versteckt sich hinter dem Nummernschild, die Kamera sitzt auf dem Armaturenbrett. Nur an der Uniform können die Gendarmen erkannt werden, was dann meist zu spät ist. 

Seit 2019 gibt es moderne Blitzanlagen, die 32 Fahrzeuge gleichzeitig kontrollieren können: Montiert auf vier Meter hohen Masten über der Straße oder Autobahn können bis zu acht Fahrspuren im Umkreis von bis zu 200 m gleichzeitig überwacht werden. 

Vor Ort werden Verkehrssünder kaum noch angehalten, der französische Bußgeldbescheid wird erst später per Post zugestellt; eine Nichtzahlung nach der Reise wird konsequent verfolgt – und teuer. 

Seit 2011 sind Blitzer-Warnmelder, z.B. als Handy-App, in Frankreich verboten. Wer sie im Urlaub trotzdem benutzt und kontrolliert wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1500,- Euro. Bei Navigationsgeräten muss, falls möglich, die Blitzer-Warn-Funktion deaktiviert werden. Falls dies technisch nicht möglich ist, wird dies toleriert und nicht mit Bußgeld belegt.

maut1.de Blog - Raserbild mit verzerrter Straßensicht

Promillegrenze in Frankreich

Bereits seit Sommer 2012 muss in Frankreich ein Alkoholtester mitgeführt werden. Ausreichend ist hierzu ein Einmaltester, den es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten gibt. Die Verordnung gilt aber auch für alle Urlauber und Durchreisenden. 

Die Alkoholgrenze in Frankreich liegt wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Bereits bei einem ermittelten Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille liegt das Bußgeld bei 135,- Euro. Wer bei einer Fahrzeug-Kontrolle über 0,8 Promille liegt muss mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldbuße in Höhe von 4.500,- Euro rechnen. 

Des Weiteren ist die Polizei befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Bei einem positiven Test, droht ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe und 4.500 Euro. Wer beide Vergehen im Urlaub kombiniert, also unter Drogeneinfluss und alkoholisiert in Frankreich ein Auto führt, dem drohen bis zu 3 Jahre Haft und eine Strafe bis zu 9.000,- Euro!

maut1.de Blog - Alkohol am Steuer

Verkehrsregeln zum Parken in Frankreich

Das Parken in Frankreich gestaltet sich anders als in Deutschland: Wo geparkt werden darf regeln Farben am Straßenrand und Schilder mit Nummern, die rätselhaft sind. Und es gilt die Regel: je größer die Stadt desto geringer die Chance auf (kostenloses) Parken. 

Unter der Woche gilt fast überall eine Gebührenpflicht fürs Parken, wer sich im Urlaub daran nicht hält oder die erlaubte Parkdauer überschreitet erhält einen Strafzettel, wobei es hierbei gleich vier verschiedene Klassen gibt… 

Die angestrebte Verkehrswende in Frankreich führt dazu, dass immer mehr Straßen und Plätze in den französischen Großstädten autofreie Zonen sind. Im Gegenzug gibt es am Stadtrand immer mehr und große Park + Ride -Plätze (P + R), von denen Reisende oft kostenlose Shuttlebusse oder gratis den ÖPNV zum Pendeln ins Stadtzentrum nutzen können. 

Immer stärker setzt sich in den Städten eine komplett digitale Parkzeitkontrolle durch, wobei elektrische Sensoren und automatische Kennzeichensysteme erfassen, ob die bezahlte bzw. limitierte freie Parkzeit eingehalten wurden.

Die Bedeutung der Parkstreifen-Farben

  • Durchgezogene gelbe Linien: absolutes Halte- und Parkverbot
  • Eine gestrichelte gelbe Linie: Parkverbot 
  • Blaue Linie: kostenloses, zeitlich begrenztes Parken mit Parkscheibe
  • Weiße Linie: Das Halten und Parken ist gestattet. 

Im Urlaub zum Parken einfach mal halb auf den Bürgersteig aufzufahren, ist in Frankreich generell verboten. 

Zuletzt kann das Parken am Straßenrand auch abhängig vom Datum und der Straßenseite sein: zu beachten sind hierbei die Schilder, auf denen Datumszahlen angegeben sind: so ist das Parken z.B. vom 1. bis 15. eines Monats auf der Straßenseite mit ungeraden Hausnummern, vom 16. bis 31. dann auf der gegenüberliegenden Seite mit geraden Hausnummern erlaubt.

Handy am Steuer

Die französische Polizei darf bei einer beobachteten Handynutzung während des Fahrens den Führerschein für bis zu sechs Monate einkassieren, zudem wird ein Bußgeld in Höhe von 135,- Euro fällig. 

Wer zur unerlaubten Nutzung eines Telefons (es reicht schon, es in der Hand zu haben) gleichzeitig noch eine weitere Verkehrsregelverletzung begeht, zum Beispiel Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt, riskiert seit 22. Mai 2020 die sofortige (!) Abgabe von Führerschein und Fahrzeug.

maut1.de Blog - Führerschein mit Prüfungsbogen

Umweltplakette Crit’Air: Gilt die deutsche Feinstaubplakette?

Die vom Verkehr ausgestoßenen Stickoxide greifen in Kombination mit Feinstaub die Bausubstanz von Gebäuden an und verschlechtern die Luftqualität der Städte. 

Für sauberere Luft soll in Frankreich die Umwelt- oder Feinstaub-Plakette Crit’Air* („Luftqualitätszertifikat“) sorgen, die es in den französischen Verkehrsregeln ermöglicht, bei erhöhten Feinstaubwerten oder Smog für bestimmte Fahrzeuge Fahrverbote auszusprechen (kann hier online bestellt werden). 

Dauerhaft eingerichtete Umweltzonen heißen ZFE-m („Zone à Faibles Émissions mobilité“) und betreffen Städte und große Metropolregionen. Sie sind beschildert und gelten meist rund um die Uhr u.a. in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. 

Fahrzeuge benötigen für die Einfahrt mindestens eine orange Umweltplakette Crit´Air Nr. 3, die Plaketten Nr. 4 oder 5 gelten nicht. In Clermont-Ferrand, Nizza und Saint-Étienne betreffen die ZFE-m bisher nur Lkw. 

Zahlreiche weitere größere französische Städte müssen bis 2025 ZFE-m einführen. 

Temporäre Umweltzonen gelten nur zeitweise bei erhöhter Luftverschmutzung. Die Maßnahmen werden mit "Circulation différenciée“ (= Differenzierter Verkehr) bezeichnet. 

Die Maßnahmen erfolgen in Stufen, zuerst gelten Tempolimits dann Fahrverbote und bestimmte Crit´Air-Plaketten sind Pflicht. Bis 31. Dezember 2024 sollen in allen Ballungsräumen mit über 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden. 

Achtung: Die grüne Feinstaubplakette aus Deutschland ist auf der Reise in Frankreich nicht gültig!

Weitere Verkehrsregeln in Frankreich

Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135,- Euro fällig. 

Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht in Frankreich nicht. Die Benutzung von Winterreifen kann aber bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Beschilderung vorgeschrieben werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Empfehlenswert für die Reise ist es, das Fahrzeug mit Reifen auszustatten, die sowohl über M+S-Kennzeichnung als auch das Schneeflockensymbol verfügen. 

Für Bergregionen gilt vom 1. November bis 31. März des Folgejahres eine Pflicht für Winterreifen, u.a. in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika. 

Die Benutzung von Schneeketten kann ebenfalls kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden.

maut1.de Blog - Mann montiert Schneeketten an Auto

Alle Fahrzeuginsassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall im Urlaub unverzüglich Fahrbahn und Standstreifen verlassen und bereits vor dem Aussteigen eine Warnweste tragen, die im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Auf das Aufstellen eines Warndreiecks auf Autobahnen kann verzichtet werden, wenn der Fahrer sich dadurch in Gefahr bringt. 

Die Warnwestenpflicht gilt auch für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie für Quads. Die Pflicht zum Tragen einer Warnweste besteht nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auch für Fahrradfahrer. 

Schwere Fahrzeuge und große Wohnmobile über 3,5 Tonnen benötigen seit 1.1. 2021 in Frankreich einen neuen Warnaufkleber an den Seiten und am Heck, die auf die Gefahren durch tote Winkel (angles morts) hinweisen. 

Weiterhin ist es seit 2015 in Frankreich verboten: 

  • hinter dem Steuer zu essen oder zu trinken (Bußgeld: 75 Euro) 
  • eine Karte zu lesen (Bußgeld: 75 Euro) 
  • etwas im Handschuhfach zu suchen (Bußgeld: 75 Euro) 
  • zu laute Musik zu hören (Bußgeld: 75 Euro) 
  • Make-up oder Lippenstift aufzutragen, auch wenn das Auto steht (Bußgeld: 75 Euro) 
  • im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen zu rauchen: 68 Euro 
  • kein Warndreieck bzw. Warnweste(n) mitzuführen: 135 Euro 

Ersatzlampen für das Fahrzeug müssen im Urlaub nicht unbedingt mitgeführt werden. Wer jedoch aufgrund eines Lampendefektes ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 180,- Euro. Die Polizei kann sogar das Fahrzeug festsetzen.

maut1.de Blog - Polizeikontrolle aus Polizeiauto

Sind Bußgelder aus Frankreich auch in Deutschland vollstreckbar?

Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld für einen Verstoß gegen Verkehrsregeln ab 70,- Euro aus dem Ausland, wie beispielsweise Frankreich, nach der Reise auch in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Strafzettel unter diesem Wert sind rechtskräftig. 

In Frankreich gelten folgende Einstufungen für Verkehrsverstöße, die die Höhe des Bußgeldes bestimmen: 

  • Klasse 1: 11€ oder 17€ (z.B. Falschparken) 
  • Klasse 2: 35€ (z.B. Richtungswechsel ohne Blinker, Nichtzahlung der Maut) 
  • Klasse 3: 68€ (z.B. überhöhte Geschwindigkeit außerorts weniger als 20 km/h, nicht erlaubte Bremsvorrichtungen) 
  • Klasse 4: 135€ (z.B. Benutzung eines Telefons, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Nichtbeachtung der Vorfahrt, Fahren unter Alkoholeinfluss, Nichtbeachtung Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen, Fahren ohne Beleuchtung) 
  • 500€ (z.B. Fahren eines Fahrzeuges ohne Versicherung) 
  • 800€ (z.B. Fahren ohne oder Fahren mit ungültigem Führerschein) 

Sofern die französische Geldbuße nicht umgehend bezahlt wird, kann sich die festgesetzte Summe des Bußgeldes weiter erhöhen. Im Gegenzug wird eine schnell Bezahlung durch Rabatte belohnt. Bußgelder können auf www.amendes.gouv.fr online gezahlt werden. 

Wie hoch der Rabatt beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach der Ordnungswidrigkeit. 

Wer die Strafe aus dem Urlaub nicht bezahlt, kann auch mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld aus Frankreich nicht bezahlt und man fährt mit dem zuvor ermittelten Fahrzeug wieder nach Frankreich, kann das Fahrzeug bei einem erneuten Verstoß gegen die Verkehrsregeln sogar konfisziert werden.

Bildnachweise : Headerbild : @ Fizzone Photo / adobe.stock.com & Eiffelturm @ Pawel Pajor / adobe.stock.com & Raserbild @ Szymon / adobe.stock.com & Alkohol am Steuer @ weyo / adobe.stock.com & Parken @ annebel146 /adobe.stock.com & Führerschein @ Joachim B. Albers / adobe.stock.com & Übersicht Crit'Air @ certifiat-air.gov.fr & Schneeketten @ Sabrewolf & Polizeikontrolle @ Rüdiger Kottmann / adobe.stock.com
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